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Dienstgrade & Funktion Hier findet ihr die Dienstgrade und
Funktionsabzeichen der Freiwilligen Feuerwehr, sowie die dafür notwendigen
Voraussetzungen um Befördert zu werden.
Maßgeblich hierfür ist die
Laufbahnverordung der Freiwilligen Feuerwehr.
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1.
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zur
Feuerwehrfrau-Anwärterin oder zum Feuerwehrmann-Anwärter, |
wer
in die Feuerwehr eintritt. |
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2.
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zur
Feuerwehrfrau oder zum Feuerwehrmann, |
wer
aus der Jugendfeuerwehr übernommen wird oder die Ausbildungsinhalte der
Truppmannausbildung nach FwDV 2, Nummer 2.1.1, erfolgreich absolviert
hat. |
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3.
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zur
Oberfeuerwehrfrau oder zum Oberfeuerwehrmann, |
wer
mindestens 2 Jahre Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann war und die
Ausbildungsinhalte der Truppmannausbildung nach FwDV 2, Nummer 2.1.2,
erfolgreich absolviert hat. |
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4.
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zur
Hauptfeuerwehrfrau oder zum Hauptfeuerwehrmann, |
wer
mindestens 5 Jahre Oberfeuerwehrfrau oder Oberfeuerwehrmann war und sich
regelmäßig am aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr beteiligt hat.
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5.
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zur
Unterbrandmeisterin oder zum Unterbrandmeister, |
wer
mindestens Hauptfeuerwehrfrau oder Hauptfeuerwehrmann oder 1 Jahr
Oberfeuerwehrfrau oder Oberfeuerwehrmann war und die Ausbildungsinhalte
der Truppführerausbildung nach FwDV 2, Nummer 2.2, erfolgreich
absolviert hat. |
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6.
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zur
Brandmeisterin oder zum Brandmeister, |
wer
mindestens 2 Jahre Unterbrandmeisterin oder Unterbrandmeister war und am
Gruppenführerlehrgang nach FwDV 2, Nummer 4.1, am Institut der Feuerwehr
erfolgreich teilgenommen hat. |
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7.
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zur
Oberbrandmeisterin oder zum Oberbrandmeister, |
wer
mindestens 2 Jahre Brandmeisterin oder Brandmeister war und sich
regelmäßig am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen
beteiligt hat. |
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8.
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zur
Hauptbrandmeisterin oder zum Hauptbrandmeister, |
wer
mindestens 5 Jahre Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister war und sich
regelmäßig am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen
beteiligt hat. |
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9.
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zur
Brandinspektorin oder zum Brandinspektor, |
wer
mindestens Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister war und den
Zugführerlehrgang nach FwDV 2, Nummer 4.2, am Institut der Feuerwehr
erfolgreich absolviert hat. |
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10.
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zur
Brandoberinspektorin oder zum Brandoberinspektor, |
wer
mindestens Brandinspektorin oder Brandinspektor war und die Lehrgänge
nach FwDV 2, Nummern 4.3 und 4.4, am Institut der Feuerwehr erfolgreich
absolviert hat. |
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11.
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zur
Gemeinde- oder Stadtbrandinspektorin oder zum Gemeinde- oder
Stadtbrandinspektor, |
wer
mindestens Brandoberinspektorin oder Brandoberinspektor war und den
Lehrgang Leitung einer Feuerwehr nach FwDV 2, Nummer 4.6, am Institut
der Feuerwehr erfolgreich absolviert hat. |
Dienstgradabzeichen der Freiwilligen
Feuerwehr
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- Höhe des
Grundtuches,
- Farbe der
Mittelfeldeinfassung,
- Farbe und
Anzahl der Streifen,
- Farbe der
Mützenkordel und des Feuerwehremblems an Dienstmütze oder Barett
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1. |
Feuerwehrfrau-Anwärter
oder Feuerwehrmann-Anwärter |
- 38 mm,
- rot,
- keiner,
- schwarzes
Lacklederband, silber
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2. |
Feuerwehrfrau oder
Feuerwehrmann |
- 38 mm,
- rot,
- rot, einer,
- schwarzes
Lacklederband, silber
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3. |
Oberfeuerwehrfrau oder
Oberfeuerwehrmann |
- 51 mm,
- rot,
- rot, zwei,
- schwarzes
Lacklederband, silber
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4. |
Hauptfeuerwehrfrau oder
Hauptfeuerwehrmann |
- 64 mm,
- rot,
- rot, drei,
- schwarzes
Lacklederband, silber
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5. |
Unterbrandmeisterin oder
Unterbrandmeister |
- 77 mm,
- rot,
- rot, vier,
- schwarzes
Lacklederband, silber
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6. |
Brandmeisterin oder
Brandmeister |
- 38 mm,
-
rotsilber-gedrillt,
- rot, einer,
-
rotsilber-gedrillt, silber
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7. |
Oberbrandmeisterin oder
Oberbrandmeister |
- 51 mm,
-
rotsilber-gedrillt,
- rot, zwei,
-
rotsilber-gedrillt, silber
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8. |
Hauptbrandmeisterin oder
Hauptbrandmeister |
- 64 mm,
-
rotsilber-gedrillt,
- rot, drei,
-
rotsilber-gedrillt, silber
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9. |
Brandinspektorin oder
Brandinspektor |
- 38 mm,
- silber,
- silber, einer
- silber, silber
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10. |
Brandoberinspektorin oder
Brandoberinspektor |
- 51 mm,
- silber,
- silber, zwei,
- silber, silber
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11. |
Gemeinde- oder
Stadtbrandinspektorin oder Gemeinde- oder Stadtbrandinspektor |
- 64 mm,
- silber,
- silber, drei,
- silber, silber
- bei Gemeinden
über 60.000 Einwohner=
silber, vier
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12 |
stv. Kreisbrandmeister/in |
- 38 mm,
- goldfarben,
- goldfarben,
einer
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Kreisbrandmeister/in |
- 51 mm,
- goldfarben,
- goldfarben,
zwei
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stv.
Bezirksbrandmeister/in |
- 51 mm,
- goldfarben,
- goldfarben,
zwei
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Bezirksbrandmeister/in |
- 64 mm,
- goldfarben,
- goldfarben,
drei
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Funktionsabzeichen der Freiwilligen Feuerwehr
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1. |
stellvertretende Gruppenführerin oder
stellvertretender Gruppenführer |
Rand: rotsilber-gedrillt,
Stern: rot, einer |
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2. |
Gruppenführerin oder Gruppenführer |
Rand: rotsilber-gedrillt,
Stern: rot, zwei |
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3. |
stellvertretende Zugführerin oder
stellvertretender Zugführer |
Rand: silber,
Stern: silber, einer |
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4. |
Zugführerin oder Zugführer |
Rand: silber,
Stern: silber, zwei |
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5. |
stellvertretende Leiterin oder
stellvertretender Leiter der Feuerwehr |
Kranz: silber,
Stern: silber, einer |
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6. |
Leiterin oder Leiter der Feuerwehr |
Kranz: silber,
Stern: silber, zwei |
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7. |
stellvertretende Kreisbrandmeisterin oder
stellvertretender Kreisbrandmeister |
Kranz: gold,
Stern: keiner |
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8. |
Kreisbrandmeisterin oder Kreisbrandmeister |
Kranz: gold,
Stern: gold, einer |
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9. |
stellvertretende Bezirksbrandmeisterin oder
stellvertretender Bezirksbrandmeister |
Kranz: gold,
Stern: gold, zwei |
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10. |
Bezirksbrandmeisterin oder
Bezirksbrandmeister |
Kranz: gold,
Stern: gold, drei |
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11. |
stellvertretende Jugendfeuerwehrwartin oder
stellvertretender Jugendfeuerwehrwart und Jugendfeuerwehrwartin und
Jugendfeuerwehrwart |
Rand: rot,
Emblem: Deutsche Jugendfeuerwehr |
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12. |
stellvertretende Gemeinde- oder
Stadtjugendfeuerwehrwartin oder stellvertretender Gemeinde- oder
Stadtjugendfeuerwehrwart einer kreisangehörigen Gemeinde oder Stadt und
Gemeinde- oder Stadtjugendfeuerwehrwartin oder Gemeinde- oder
Stadtjugendfeuerwehrwart einer kreisangehörigen Gemeinde oder Stadt |
Rand: rotsilber-gedrillt,
Emblem: Deutsche Jugendfeuerwehr |

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13. |
stellvertretende Stadtjugendfeuerwehrwartin
oder stellvertretender Stadtjugendfeuerwehrwart einer kreisfreien Stadt
und Stadtjugendfeuerwehrwartin oder Stadtjugendfeuerwehrwart einer
kreisfreien Stadt oder stellvertretende Kreisjugendfeuerwehrwartin oder
stellvertretender Kreisjugendfeuerwehrwart und
Kreisjugendfeuerwehrwartin oder Kreisjugendfeuerwehrwart |
Rand: silber,
Emblem: Deutsche Jugendfeuerwehr |
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